Aufnahme und Kosten im Pflegeheim

Die vollstationäre Langzeitpflege in unserem Haus umfasst eine unbefristete ganzheitliche Betreuung und Pflege. Aufnahme finden dabei Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in einen Pflegegrad eingestuft sind sowie bei denen häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich ist. Dies ist in der Regel ab Pflegegrad 3 gegeben.

Gründe dafür können z.B. sein:

  • eine erhöhte Pflegebedürftigkeit,
  • Fehlen einer Pflegeperson bzw. die Nichtgewährleistung einer ausreichend professionellen Pflege im häuslichen Lebenszusammenhang,
  • psychische Veränderungen,
  • Zustand nach Apoplexie, Schenkelhalsfraktur oder anderen Erkrankungen.

Die Pflege und Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen, Gewohnheiten und Möglichkeiten unserer Bewohner. Der Erhalt, die Förderung und Wiederherstellung aller Ressourcen im Bereich der Aktivitäten des täglichen Lebens steht dabei in einem professionellen und geplanten Pflegeprozess im Vordergrund.

Dies können wir nicht für alle Pflegebedürftigen leisten. Aus diesem Grund gibt es Gruppen, die in unserem Haus keine Aufnahme finden und besser in speziell für sie zugeschnittenen Einrichtungen betreut werden können. Die Entscheidung über eine Nichtaufnahme wird vertrauensvoll mit den Betroffenen und ihren Angehörigen beraten und setzt stets eine individuelle Sichtweise und Prüfung voraus.

Die Kontaktaufnahme mit einer stationären Pflegeeinrichtung ist für viele Klienten und ihre Angehörigen ein schwerer Schritt. Er erfolgt zumeist in außergewöhnlichen Lebenssituationen: nach langer oder kurzer schwerer Krankheit ist die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich. Unsicherheit und Angst vor einer tief greifenden Veränderung sind oft spürbar. Wir beraten die Betroffenen sensibel und vertrauensvoll.

Unsere Pflegedienstleitung und die Sozialarbeiterin stellen sich dieser Aufgabe mit Engagement. In einem ersten Beratungsgespräch werden unser Dienstleistungsangebot und die Räumlichkeiten des Hauses vorgestellt sowie die nächsten Schritte beraten. Ein Besuch in der bisherigen häuslichen Umgebung oder im Krankenhaus durch Pflegefachkräfte des Magdalenenstiftes wird nach Möglichkeit generell durchgeführt und soll den eventuellen Einzug vorbereiten. Nicht immer ist die Aufnahme in unsere Einrichtung die einzige Möglichkeit. Wir beraten ergebnisoffen: bei nicht wenigen Interessenten besteht die Möglichkeit des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit bei Vermittlung eines Pflegedienstes oder dem Besuch einer Tagespflege. Wir stellen diese Möglichkeiten dar und vermitteln gerne. Interessenten, deren Pflege und Betreuung wir nicht leisten können, beraten wir bei der Suche nach geeigneteren Angeboten (z.B. Spezialeinrichtungen für Appaliker, psychisch Erkrankte). Generell ist zu prüfen, ob der Interessent aus eigenem Willen einen Einzug in das Pflegeheim wünscht. Aufnahmen gegen den Willen eines Betroffenen nehmen wir nicht vor, da wir die Selbstbestimmung des Menschen als wertvolles Gut betrachten und respektieren.

Im Beratungsgespräch werden der Interessent, seine Angehörigen oder Betreuer zum Heimvertrag und den mit dem Heimaufenthalt verbundenen Kosten transparent beraten. Das Heimentgelt wird auf Grundlage der mit den Kostenträgern abgeschlossenen Pflegesatzvereinbarungen abgerechnet. Ist der Bewohner aufgrund einer zu niedrigen Rente nicht in der Lage, seinen Eigenanteil zu tragen, wird er über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger und die Beantragung von Wohngeld beraten. Seit dem 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthaltes des Bewohners einen Leitungszuschlag zum Eigenanteil an den reinen Pflegekosten.

Eigenanteile mit Stand vom 01.01.2024 (Alle Angaben in Euro, inkl. Leistungszuschlag der Pflegekasse)

Pflegegrad 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr ab 4. Jahr
2 2.721,56 2.437,38 2.058,48 1.584,86
3 2.721,46 2.437,31 2.058,43 1.584,83
4 2.721,63 2.437,44 2.058,53 1.584,89
5 2.721,60 2.437,42 2.058,51 1.584,87

Der Bewohner hat die Möglichkeit neben den mit dem Heimentgelt abgegoltenen Leistungen auch Zusatzleistungen gegen gesonderte Berechnung in Anspruch zu nehmen.

Der Einzug neuer Bewohner wird auf Grundlage der erfolgten Beratungsgespräche und des Besuchs in der häuslichen Umgebung vorbereitet. Der Bewohner und seine Angehörigen werden bei der Ausstattung des Appartements beraten, unser technischen Personal steht selbstverständlich helfend zur Seite. Die Begrüßung erfolgt durch Mitarbeiter des Pflegeteams, ein Blumenstrauß ist ein Zeichen des Willkommens. Der Bewohner wird folgend Schritt für Schritt entsprechend seinen Ressourcen mit dem Haus und den Gepflogenheiten vertraut gemacht. Nach Möglichkeit streben wir für die erste Zeit an, dass 2 Pflegemitarbeiter als feste Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Diese Mitarbeiter sind in der Folge auch für die gemeinsame Erstellung der Pflegeplanung verantwortlich.