Für unsere Stiftung Ev.-Luth. Magdalenenstift ist es ein wichtiges Anliegen, mit Klienten, Angehörigen, Beschäftigten und Geschäftspartnern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Unser Ziel ist es, rechtliche Grundlagen und interne Regeln einzuhalten. Wir möchten Verstöße jeglicher Art frühzeitig erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für betroffene Personengruppen sowie unsere Stiftung zu vermeiden. Wenn Verstöße, Grenzverletzungen und Fehlverhalten vorkommen, wollen wir diese frühzeitig erkennen und konsequent abstellen.
Damit wird dies sicherstellen können, möchten wir bzw. unsere externe Stelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit Ihnen in Austausch treten und gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen finden. Wir bieten Ihnen verschiedene Meldewege für Hinweise und Beschwerden. Unsere Stiftung setzt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. „Whistleblowern“)um. Dafür nutzen wir ein Hinweisgebersystem mit der Möglichkeit, Rechtsverstöße vertraulich und auch anonym zu melden.
Folgende Verstöße (gemäß § 2 HinSchG) fallen darunter:
- Arbeitssicherheit / Arbeitszeit - Ausschreibungen /
öffentliche Vergaben
- Datenschutz / Geheimhaltung
- Diebstahl / Betrug
- Diskriminierung / Mobbing / Sexuelle Belästigung
- Kartellrechtliche Absprachen
- Korruption
- Menschenrechte
- Sonstiges
- Umweltschutz
- Vergehen bei Geschäftspartnern
Bei diesen Inhalten handelt es sich um bußgeld- und/oder strafrechtlich relevante Anlässe.
Folgende Meldewege stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Digitales Hinweisgeberportal (Externer Link):
2. per Brief:
Evangelisch-Lutherisches Magdalenenstift Altenburg
c/o FS/CS GmbH
Postfach 1147
63658 Nidda
Jeder Hinweis wird sorgfältig und unter Einhaltung der Vertraulichkeit und des Schutzes des Hinweisgebers geprüft. Sollten Anhaltspunkte für einen Regelverstoß vorliegen, so wird eine weiterführende Untersuchung durch die externe Stelle unseres Dienstleisters FS/CS GmbH erfolgen. Dieser gewährleistet, dass die Mitarbeiter des Magdalenenstiftes Ihren Namen nicht erfahren, es sei denn, dass Sie ausdrücklich vorher eingewilligt haben.
Sie erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsmeldung erhalten Sie eine Unterrichtung über die geplanten und bereits durchgeführten Folgemaßnahmen. Ihre Meldung wird im digitalen Meldesystem dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Löschfristen gelöscht.